Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Werke bzw. Dienstleistungen auf den Gebieten Marketingberatung & Persönlichkeitscoaching in Bezug auf Werbung, außerdem Text, Design, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Beratung und/oder Internet.
Die Beratung über die Gestaltung des zu schaffenden Werkes und das Coaching über persönliche Blockaden des Auftraggebers stellen den dienstvertraglichen Teil dar. Für die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von umfangreichen Nutzungsrechten an diesem Werk gelten §§ 3-5 dieser Bestimmungen. Ansonsten gelten die Vorschriften des BGB zum Werkvertrag und des Urheberrechtsgesetzes.
§ 2 Zustandekommen des Auftrages
(1) Diese AGB sind Bestandteil jedes schriftlichen wie mündlichen Vertrages mit Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.
(2) Ein Auftrag i.S. eines Dienstvertrages gilt als zustande gekommen, wenn der Auftraggeber mich mehr als einmal telefonisch oder persönlich kontaktiert und eine Beratungsleistung erbracht wird. Dies gilt auch dann, wenn kein Werkvertrag zustande kommt.
(3) Ein Auftrag i.S. eines Werkvertrages gilt als zustande gekommen, wenn eine der folgenden Situationen eingetreten ist:
a) Ich habe den Auftrag mündlich oder schriftlich bestätigt.
b) Der Auftraggeber hat mündlich oder schriftlich ein Angebot von mir angenommen.
c) Mir wurden Textvorlagen, sonstige Arbeitsunterlagen bzw. vertrauliche Zugangsdaten übermittelt.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Vertragspartners) sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit ich sie schriftlich anerkannt habe. Dies gilt auch, wenn ich den Geschäfts- und / oder Lieferbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen habe.
§ 3 Rücktritt
(1) Unabhängig vom Zustandekommen bzw. dem Stadium des Auftrages können beide Seiten jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Falls im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung Arbeitsaufwand entstanden ist, rechne ich diesen nach dem vereinbarten Stundensatz ab. Alle bis dahin bereits abgenommenen Leistungen bzw. Teilergebnisse (Logos, Typogramme, Flyer o.ä.) sind nach dem vereinbarten Stundensatz zu vergüten.
(2) Der entstandene Arbeitsaufwand wird auch dann berechnet, wenn der Auftraggeber das geschaffene Werk nicht nutzen möchte. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht branchenüblich.
(3) Wenn sich der Auftraggeber nach dem Briefing entscheidet, den Auftrag zurückzunehmen, berechne ich das Briefing und eventuell geleistete Vorarbeiten und konzeptionelle Vorschläge nach dem im Briefing vereinbarten Stundensatz.
§ 4 Kostenvoranschläge, Vergütung, Fremdkosten
(1) Soweit nicht anders vereinbart, rechne ich die Leistungen (und ggf. meiner Partner) auf der Grundlage der in den Kostenvoranschlägen angegebenen Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand ab.
(2) Pauschalen sind so lange verbindlich, wie der prognostizierte Leistungsumfang gleich bleibt. Ich verpflichte mich, mitzuteilen, falls der kalkulierte Arbeitsaufwand um mehr als 25% überschritten wird. Wenn jedoch der Auftraggeber nach Auftragserteilung und im Laufe der Entwicklung des Werkes konzeptionelle oder inhaltliche Änderungen wünscht, ist der dadurch entstehende Mehraufwand auch dann nach Stundensatz zu berechnen, falls für den Gesamtauftrag eine Pauschale festgesetzt war.
(3) Fremd- und Nebenkosten – z.B. für Grafiker, Programmierer, Fotografen, Material, Kopien, Versand, Kuriere etc. – werden gesondert vergütet bzw. sind als Auslagen zu erstatten, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
§ 5 Nutzungsrechte, Abnahme
(1) Abweichend vom Urheberwerkvertragsrecht darf der Auftraggeber die ihm überlassenen Dienstleistungen nach vollständiger Bezahlung wie eine eigene geistige Schöpfung nutzen, bearbeiten und verändern. Er ist auch berechtigt, seinen Kunden und Partnern Nutzungsrechte an den Texten einzuräumen, ohne dass ich finanziell beteiligt werde. Das geistige Eigentum an Texten und Konzeptionen verbleibt jedoch bei mir.
(2) Arbeitsergebnisse gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme erklärt, sie in irgendeiner Weise nutzt bzw. – z.B. bei Websites – innerhalb von zehn Tagen nach Fertigstellung des „Bauabschnitts“ nichts reklamiert. Wenn der Auftraggeber innerhalb von zehn Tagen nach Fertigstellung reklamiert, darf ich innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern. Wenn er erst nach mehr als zehn reklamiert, behandele ich die Korrekturen als neuen Auftrag und rechne sie dementsprechend ab.
(3) Eigene kreative Arbeiten, die ich für den Auftraggeber erstellt habe, darf ich mit Nennung des Auftraggebers für meine Eigenwerbung verwenden, sofern der Auftraggeber dem in der Einwilligung nicht widersprochen hat.
§ 6 Zahlungsweise
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne Abzug zu zahlen. Ab einem Auftragsvolumen von EUR 200,00 können für einzelne Projekte Abschlagszahlungen in Rechnung gestellt werden. Bei Zahlungsverzug von mehr als 28 Tagen bin ich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% zu verlangen. Diese Vereinbarung bleibt unberührt von der Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens durch den Auftraggeber.
§ 7 Haftung, Mitwirkung, Versand
(1) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand von Unterlagen oder Dateien auf Gefahr des Auftraggebers.
(2) Ich hafte dem Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit). Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Rechnungsbetrages beschränkt. Sie entfällt, sobald der Auftraggeber die Dienstleistungen bzw. Werke abgenommen hat: ich hafte also nicht für Text- oder Druckfehler, die der Auftraggeber bei seiner Schlusskorrektur und Freigabe übersieht.
(3) Da ich keine Anwaltszulassung besitze, hafte ich im Rahmen des Datenschutzes auf der Website des Auftraggebers nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Fehler oder Lücken in der Datenschutzerklärung, im Kontaktformular, im Impressum oder bei Einstellungen der Cookie-Notiz gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dieser ist gehalten, sämtliche Einstellungen durch einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Internetrecht oder Datenschutzrecht prüfen zu lassen und im Falle einer Abmahnung jenen in Regress zu nehmen.
(4) Da ich keine Anwaltszulassung besitze, hafte ich auch weder für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und der Gestaltung der Arbeitsergebnisse, noch für die wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung der übergebenen Materialien und Dateien zur Veröffentlichung berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber trotzdem nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er mich von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch, wenn ich von Dritten wegen Gestaltung und / oder Inhalt des Arbeitsergebnisses in Anspruch genommen werde.
(5) Sofern ich Fremdleistungen in Auftrag gebe, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Ich hafte nur für eigenes Verschulden (siehe Ziffer 2).