Ich erstelle Ihre Website nach bestem Wissen und Gewissen und beachte alle gesetzlichen Vorgaben, die im Zeitpunkt der Fertigstellung der Seite gelten. Dennoch kann ich keine Haftung für die folgenden Situationen übernehmen:
Ich arbeite mit gekauften Lizenzen von 123rf.com (früher mit Lizenzen von Fotolia), Shutterstock sowie iSTockphoto und freien Fotos von Pixabay. Die Urheber schreibe ich ins Impressum und verlinke den Namen mit der Seite des Fotos im entsprechenden Portal. Ich weise aber darauf hin, dass es Urteile gibt, in denen Fotografen Schadenersatz verlangt und zugesprochen bekommen hatten, weil ihr Name nicht unterhalb des Fotos stand. Wenn Sie wünschen, dass die Urhebernachweise unterhalb des Fotos stehen oder per Photoshop in das Foto eingebaut werden, müssen Sie mir das mitteilen. Ich übernehme keine Haftung für Ansprüche, die gegen Sie wegen falscher Urheberangaben in Bezug auf Fotos geltend gemacht werden.
Ich verwende den Datenschutzgenerator von erecht24.de. Die dahinter stehende Kanzlei schließt selbst jede Haftung aus. Wenn ich Ihre Seite baue, berücksichtige ich alle verwendeten Plugins und führe sie in der Datenschutzerklärung auf, sofern rechtlich erforderlich. Ich hafte nicht für Abmahnungen, die sich gegen Ihre Datenschutzerklärung oder ein Element mit Datenbezug richten (ReCaptcha, Vimeo, Youtube, Google Maps, Google Analytics, fehlende Cookie Notice oder nur mit Opt Out statt Opt In). Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass in Bezug auf die DSGVO viel Bewegung in der Rechtsprechung ist und auch das Verhalten der Behörden nicht vorhersehbar ist. Eine Abmahngefahr kann nicht ausgeschlossen werden, da es immer wieder einem Anwaltskollegen oder Abmahnverein einfallen kann, eine Abmahnwelle zu starten. Ich empfehle daher dringend, nach Fertigstellung der Website diese anwaltlich überprüfen zu lassen. Sie sind außerdem als UnternehmerIn verpflichtet, sich mit der DSGVO auszukennen, sofern Sie digital oder auch nur analog Daten erheben und speichern. Die Verpflichtungen der DSGVO beschränken sich nicht auf das Vorhandensein einer Datenschutzerklärung auf Ihrer Website.
Auch wenn meine Texte in vielen Themen weitgehend abmahnsicher sind, kann ich für ihre Abmahnsicherheit nicht garantieren. Ich habe in Bezug auf das Heilmittelwerbegesetz keinen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung. Daher empfehle ich DRINGEND, Texte und Fotos nach Fertigstellung unbedingt von einem Fachanwalt für Medizinrecht prüfen zu lassen, am sichersten von Dr. Anette Oberhauser. Am besten lassen Sie die Texte jährlich prüfen, denn die Rechtsprechung kann sich auch verschärfen: Formulierungen, die im Zeitpunkt der Fertigstellung noch abmahnsicher waren, werden ein Jahr später doch abgemahnt, weil ein Gericht in einem anderen Verfahren Teile dieser Formulierung für unzulässig erklärt. Eine Abmahnung, z.B. durch den Verband Sozialer Wettbewerb oder einen anderen Abmahnverein, kann jederzeit passieren, denn ein Abmahnverein ist keine Behörde, sondern ein eingetragener Verein, der nach eigenem Gutdünken entscheidet, wen er abmahnt und warum.
Ich habe die Belehrung gelesen und bin bereit, selbst die Verantwortung für meine Website zu tragen. Ich spreche Michaela Albrecht von allen Ansprüchen Dritter frei.
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