Künstlersozialabgabe

Ich weise darauf hin, dass UnternehmerInnen, die Leistungen eines Designers/Texters kaufen, eine Abgabe an die Künstlersozialkasse leisten müssen.

„Was ist eine Künstlersozialabgabe?“

Die Abgabe ist vergleichbar dem Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Sie wird von der Künstlersozialkasse erhoben, nicht von den Künstlern. Und Künstler haben darauf auch keinen Einfluss.

„Dann gehe ich eben zu einem Künstler, wo sie nicht anfällt!“

Die Abgabe fällt immer an (außer, wenn Sie den Flyer selbst machen), denn die Abgabe hängt nicht am Künstler, sondern an der Leistung: egal, wer die Leistung erbringt, die Abgabe ist fällig.
Auch bei Künstlern, die nicht darauf hinweisen – denn Künstler müssen nicht darauf hinweisen.
Und auch bei Künstlern, die nicht in der Künstlersozialkasse versichert sind.
Ist blöd, aber man kann nichts dagegen machen.

„Und wieviel ist das?“

Die Höhe der Abgabe wird jedes Jahr neu festgelegt. Für 2023 sieht die Künstlersozialabgabe-Verordnung einen Abgabesatz in Höhe von 5,0 Prozent vor.

„Und was passiert, wenn ich es einfach nicht anmelde?

Die Unternehmer sind verpflichtet, die Leistung selbst bei der Künstlersozialkasse anzumelden. Wie Sie das machen, wird auf der Website der KSK erklärt.
Was genau passiert, wenn Sie es nicht tun, weiß ich auch nicht. Ich habe etwas von Ordnungswidrigkeit und Bußgeld gelesen. Bitte lesen Sie es sicherheitshalber selbst nach.

„Kann ich dazu noch mehr erfahren?“

Ja, ich bitte Sie dringend, die Seite der Künstlersozialkasse zu besuchen, damit Sie dort alle erforderlichen Informationen abrufen können.
Die Texte sind in Amtsdeutsch, aber ich hoffe, Sie kommen dennoch einigermaßen zurecht.