Auftragsverarbeitungsvertrag

Brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit mir?

Auftragsverarbeitungsvertrag – Was heißt überhaupt Auftragsverarbeitung? Geregelt ist das in Art. 28 DSGVO. Einfach ausgedrückt braucht man einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit in erster Linie mit jemandem, dessen Hauptleistungspflicht darin liegt, Daten zu verarbeiten, zu speichern oder zu vervielfältigen, und wenn es dieser Firma oder der Person nicht um die einzelne Person geht, sondern um den Datensatz. Typische Beispiele: Google Analytics, Webhoster oder Drittanbieter, über die man seinen Newsletter verschickt.

Es gibt aber auch noch eine weitere Auslegung (und weiter meint hier = weniger eng): Wenn ich als Werbeagentur im Backend Ihrer Website potenziell Zugriff auf Datensätze Ihrer Kunden oder Ihrer Beschäftigten habe, könnte man das ebenfalls als Auftragsverarbeitung betrachten. Denn genau wie Sie von Ihrer Putzfrau eine Verschwiegenheitserklärung brauchen, obwohl sie mit den Datensätzen nichts tun soll, kommt sie rein tatsächlich vielleicht doch einmal mit einem Zettel in Berührung, auf dem ein Name und eine Telefonnummer notiert sind. Und auch wenn ich mit den Benutzern, die auf Ihrer Website eingetragen sind, nichts tun soll, nehme ich ihre Existenz zur Kenntnis und könnte sie z.B. löschen oder verändern.

Dies gilt umso mehr, wenn ich Datensätze in die Abonnentenliste Ihres Newsletters einpflegen soll. In diesem Fall gehe ich mit Daten um und verwalte sie fast wie ein Drittanbieter.

Nicht jeder Unternehmer braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit seiner Agentur.

Die Notwendigkeit hängt von den individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens ab: Wenn Sie keine Beschäftigten haben und auch keinen Sohn, der als Administrator auf Ihrer Website eingetragen ist und auch keinen Newsletter, dann brauchen Sie keinen Auftragsverarbeitungsvertrag. Ansonsten vielleicht schon.

Sie sind in der Pflicht, mich anzusprechen!

Ich habe einen Auftragsverarbeitungsvertrag vorbereitet, aber ich muss ihn Ihnen nicht aufdrängen. Sie haben die Verantwortung, an mich heranzutreten und mich darum zu bitten. Es ist nicht meine Pflicht, sondern Ihre.