HEILPRAKTIKER UND DAS HEILMITTELWERBEGESETZ

Wie schreibt man abmahnsichere Werbetexte?

HEILPRAKTIKER UND DAS HEILMITTELWERBEGESETZ

Wie schreibt man abmahnsichere Werbetexte?

HEILPRAKTIKER UND DAS HEILMITTELWERBEGESETZ

Wie schreibt man abmahnsichere Werbetexte?

Heilpraktiker und das Heilmittelwerbegesetz – Was ist in der Werbung erlaubt?

Heilpraktiker dürfen werben, müssen aber wegen des Heilmittelwerbegesetzes beim Texten und den Fotos vorsichtig sein.

Heilpraktiker und das Heilmittelwerbegesetz – Was dürfen Sie schreiben?

  • Sie dürfen Gutachten veröffentlichen, Zeugnisse, wissenschaftliche oder fachliche Veröffentlichungen sowie Hinweise darauf.
  • Sie dürfen sich bei der Arbeit fotografieren lassen, sofern die Fotos nur dekorativ ist.
  • Sie dürfen Fachbegriffe verwenden.
  • Sie dürfen mit Veröffentlichungen werben, die dazu anleiten, bestimmte Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden beim Menschen selbst zu erkennen und mit den in der Werbung bezeichneten Arzneimitteln, Gegenständen, Verfahren, Behandlungen oder anderen Mitteln zu behandeln.

Folgendes dürfen Sie nur tun, wenn es nicht in „(…) irreführender Weise“ erfolgt:

  • mit Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben von Kunden werben, so lange