Wie
Du willst als Heilpraktiker:in, Therapeut:in oder Coach online sichtbar werden und neue Klient:innen gewinnen – ohne eine Abmahnung zu riskieren?
Du bist Heilpraktikerin, Arzt, Coach oder Therapeutin und arbeitest mit Methoden, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind, also z.B. mit
- Homöopathie
- Bioresonanztherapie
- Kinesiologie
- Traditioneller Chinesischer Medizin (Akupunktur, Gua Sha, Moxibustion)
- Energiearbeit
- oder einer anderen Methode.
Du weißt, dass die Texte auf deiner Homepage keine Heilversprechen enthalten dürfen, aber du hast keinen Schimmer, wie das funktionieren soll.
In diesem Artikel erfährst du:
- Was sind eigentlich Heilversprechen und Wirkaussagen?
Heilversprechen sind Aussagen, die einen Behandlungserfolg garantieren. Wirkaussagen stellen einen Ursache-Wirkung-Zusammenhang zwischen Methode und Befinden her. - Warum ist das Thema so wichtig?
Der Gesetzgeber will u.a. Verbraucher vor irreführender Werbung schützen. - Was sind die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen
Hier lernst du ein bisschen was über irreführende Werbung - Was sagen die Gerichte dazu?
Wichtige Leitsätze, die du kennen solltest - Die größten Stolperfallen aus der Praxis
Was sind die absoluten NoGos? - Erste Schritte für rechtssichere Texte
Was darfst du denn nun sagen?
Ich bin Rechtsanwältin und texte seit über 18 Jahren abmahnsichere Werbetexte für HeilpraktikerInnen (für Psychotherapie), HeilerInnen und Coaches.
1. Was sind Heilversprechen und Wirkaussagen?
Ein Heilversprechen ist jede Aussage, die einen Behandlungserfolg garantiert oder auch nur wahrscheinlich erscheinen lässt.
Heilversprechen gibt eigentlich niemand mehr ab. Denn wer wäre schon so vermessen, zu behaupten, seine Behandlungsmethode würde heilen? Aber Wirkaussagen und Werben mit Verunsicherung sind ebenfalls gefährliche Fallen, in die du leicht tappen kannst, wenn du als Heilpraktiker deine Texte selbst schreibst.
Eine Wirkaussage stellt einfach nur eine Kausalität zwischen Methode und Wirkung her:
Die Methode hat also eine direkte Wirkung auf den Körper bzw. die Gesundheit. Der Klient darf einen bestimmten Effekt erwarten.
Wenn ich A mache, passiert B.
Wenn ich mich unters Wasser stelle, wird meine Haut nass.
Wenn ich im Garten auf eine bestimmte Art tanze, beginnt es zu regnen.
Das dritte Beispiel macht deutlich, dass es nicht generell verboten ist, Wirkaussagen zu machen.
Aber man darf eine Wirkaussage nur machen, wenn wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass die Methode/das Medikament die behauptete Wirkung tatsächlich hat.
Wenn die Wirkung nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist, sollte die Kausalbeziehung sehr verschwommen sein:
✅ Schwerpunkt meiner Tätigkeit sind Verdauungsstörungen, und ich wende unterschiedliche Methoden an.
✅ Osteopathie wird z.B. angewendet bei Auffälligkeiten im Bewegungsapparat.
2. Warum ist das Thema so wichtig?
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und viele Gerichtsurteile setzen immer strengere Maßstäbe für Werbung im Gesundheitsbereich.
- PatientInnen sollen vor falschen Hoffnungen und irreführender Werbung geschützt werden. Gerade bei nicht wissenschaftlich anerkannten Methoden wird die Gefahr von den Gerichten als besonders groß angesehen. Verbraucher sollen davor geschützt werden, durch geschickte Formulierungen oder Halbwahrheiten aufs Glatteis geführt zu werden.
Werbung darf also z.B. nicht so tun, als gäbe es Wunderheilungen oder als wäre ein Produkt völlig risikofrei. - Es soll verhindert werden, dass Patienten sich selbst diagnostizieren und selbst behandeln. Denn dadurch können sie vielleicht die ärztliche Hilfe, die sie eigentlich brauchen, gar nicht oder zu spät erhalten.
Wer sich nicht daran hält, muss mit Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Bußgeldern rechnen. Denn weil das Ganze auch unter das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) fällt, gehen vor allem Abmahnverbände dagegen vor, aber auch Mitbewerber und Verbraucherverbände.
Und wenn du keinen HP-Schein hast und mit Kranken arbeitest (z.B. mit Traumatherapie, obwohl du nur Coach bist), riskierst du nicht nur eine Abmahnung, sondern sogar ein Strafverfahren.
Schon kleine Formulierungsfehler können zu Abmahnungen, Unterlassungsklagen und teuren Bußgeldern führen – im Extremfall sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen.
3. Was sind die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen?
Heilmittelwerbegesetz (HWG)
- § 3 HWG: Verbietet jede Werbung, die einen Behandlungserfolg garantiert oder suggeriert.
- § 11 HWG: Verbrauchern gegenüber sind Aussagen verboten, die den Eindruck erwecken, ein Mittel oder eine Methode könne Krankheiten heilen, lindern oder verhüten.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- § 5 UWG: Irreführende Werbung ist unzulässig, wenn sie geeignet ist, VerbraucherInnen zu einer Entscheidung zu bewegen, die sie sonst nicht getroffen hätten.
Diese Vorschrift richtet sich übrigens nicht nur gegen Heilberufe, sondern gegen irreführende Werbung in jeder Branche.
Heilpraktikergesetz (HeilprG)
- 5 HeilprG: Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
4. Das sagen die Gerichte:
Nach ständiger Rechtsprechung steht der Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Vordergrund.
Daher darf man nur dann Werbeaussagen zu Heilwirkung oder Vorteilen eines Mittels machen, wenn sie gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen (sog. „Strengeprinzip“).
Auch abgeschwächte Aussagen wie „kann helfen“ sind unzulässig, wenn sie eine Wirkung suggerieren:
Das Landgericht Dortmund (Urteil vom 12.3.2019, Az. 25 O 32/18) stellte klar: Auch abgeschwächte Formulierungen wie „kann helfen bei…“ sind unzulässig, wenn sie beim Verbraucher die Erwartung wecken, die Wirkung sei gesichert.
Und seien wir mal ehrlich – natürlich willst du suggerieren, dass deine Methode hilft, oder?
Selbst die Werbung mit „historischen“ Anwendungsgebieten ist unzulässig, wenn kein Wirksamkeitsnachweis vorliegt.
Erfahrungsberichte sind nur zulässig, wenn sie klar als Einzelfall gekennzeichnet sind und kein allgemeiner Erfolg suggeriert wird.
Werbung mit Anwendungsgebieten („hilft bei…“) ist ohne Wirkungsnachweis unzulässig.
5. Die größten Stolperfallen aus der Praxis
Heilversprechen:
- Es wird suggeriert, dass man nach der Behandlung schmerzfrei sei.
Die Behandlung wird als der letzte Strohhalm angepriesen:
- Das OLG Düsseldorf betonte 2022, dass gerade bei schwerwiegenden, oft als „austherapiert“ geltenden Krankheiten, besonders strenge Maßstäbe gelten und jegliche Form von „letztem Strohhalm“-Werbung unzulässig ist.
Im Fall um das angebliche Krebswundermittel „Galavit“ wurde Patienten mit Krebs im Endstadium ein Heilversprechen gemacht („zu 100 Prozent versprochen, dass mein Walter geheilt wird“). Das führte zu einem Strafprozess wegen Betrugs und Verstoßes gegen das HWG, da der Anbieter mit dem „letzten Strohhalm“ geworben und falsche Hoffnungen geweckt hatte.
Werbung mit Angst oder Verunsicherung:
- Du darfst keine Angst oder Unsicherheit ausnutzen oder erzeugen, um deine Patienten zur Inanspruchnahme einer Behandlung zu bewegen. Das geht leider schnell: Schon das Zitat von Paracelsus „Der Tod lauert im Darm“ könnte im Gesamtkontext Werbung mit Verunsicherung darstellen.
Werbung mit Autoritäten:
- Du darfst nicht Aussagen von einzelnen Wissenschaftlern, Ärzten oder Prominenten verwenden, um die Wirksamkeit deiner Methode zu belegen, wenn die Methode nicht an sich wissenschaftlich belegt ist.
Werbung, die sich an Kinder richtet:
- Du solltest dich immer nur an die Erziehungsberechtigten richten.
Werbung mit Anwendungsgebieten (von Homöopathika):
- Homöopathika sind als Arzneimittel nur registriert, aber nicht zugelassen. Du solltest gar nichts über Anwendungsgebiete sagen.
Werbung, die nicht als solche erkennbar ist:
- Werbung, die als redaktioneller Beitrag oder Information getarnt ist (Schleichwerbung)
- Werbung, bei der nicht klar ist, welches Produkt oder welche Dienstleistung beworben wird
- Werbung, die durch Gestaltung oder Formulierungen den Eindruck erweckt, es handele sich nicht um Werbung
Du stellst Kausalität her:
- Formulierungen wie „Mit dieser Methode lösen sich Blockaden“ oder „Nach der Behandlung ist die Migräne weg“ stellen eine direkte Verbindung zwischen Methode und Wirkung her. Und das Wort „Blockade“ sollte man sowieso nicht verwenden.
Listen von Anwendungsgebieten
- Wer aufzählt, wogegen seine Methode hilft, suggeriert eine Wirkung und riskiert eine Abmahnung. Beispiel: „Hilft bei Allergien, Migräne, Asthma.“
„Kann“-Formulierungen
- Auch „kann helfen“ ist riskant, wenn es als Fähigkeit und nicht als bloße Möglichkeit verstanden wird.
Beispiel: „Mit der XY-Methode kann die Spannung aus den Muskeln gelöst werden.“
Disclaimer im Kleingedruckten
- Ein Hinweis wie „Die Wirkung ist wissenschaftlich nicht belegt“ schützt dich nicht vor Abmahnungen. Entscheidend ist der Gesamteindruck des Textes.
Erfahrungsberichte
- Auch subjektive Erfahrungsberichte können abgemahnt werden, wenn sie nicht eindeutig als Einzelfall gekennzeichnet werden und damit kein allgemeiner Erfolg suggeriert wird.
Verlinkungen zur Ausbildungsseite:
- Denn alle Wirkaussagen, die auf der verlinkten Seite gemacht werden, werden dir zugerechnet.
Geh‘ davon aus, dass das Gericht schlauer ist als du und alle deine Tricks durchschaut. Denn um Richter zu werden, braucht man ein Prädikatsexamen, und das ist wirklich schwer zu bekommen. Versuch‘ also nicht, herumzutricksen. Das funktioniert nicht.
6. Erste Schritte für rechtssichere Texte
Vorsicht:
Wirkaussagen sind wie Chili – eine kleine Schote verträgst du noch, aber bei zweien verbrennt es dir schon den Hals. Wenn das Essen zu viel davon enthält, kannst du es nicht mehr genießen.
Übertragen auf deinen Text bedeutet das: Wenn der Gesamteindruck deines Textes vermittelt, dass die Methode wirkt, dann ist er zu „scharf“ und du hast was falsch gemacht.
(abmahngefährdet) | (rechtssicher) |
„Nach meiner Behandlung sind Sie schmerzfrei.“ | „Ich begleite Menschen mit chronischen Schmerzen.“ |
„Die Methode heilt Allergien.“ | „Die Methode wird in China seit Jahrtausenden angewandt.“ |
„Hilft bei Migräne, Allergien, Asthma.“ | „Wird bei unterschiedlichen Beschwerden eingesetzt.“ |
„Mit XY werden Blockaden gelöst.“ | „Im Mittelpunkt steht die individuelle Begleitung.“ |
Was du tun solltest:
- Beschreibe Prozesse, keine Ergebnisse:
„Ich begleite Menschen mit chronischen Beschwerden durch verschiedene Methoden.“ - Nenne die Gegenmeinung prominent.
Du solltest direkt oben ehrlich schreiben, dass die Methode wissenschaftlich nicht anerkannt ist und was Skeptiker dazu sagen. - Bleibe vage bei Anwendungsfeldern:
„Osteopathie wird z.B. angewendet bei Auffälligkeiten im Bewegungsapparat.“ - Beschreibe, was du tust, für wen du arbeitest und wie dein Ansatz aussieht – ohne eine Wirkung zu versprechen.
- Vermeide jede Form von Kausalität zwischen Methode und Erfolg.
- Nenne keine konkreten Heilerfolge oder Erfolgsquoten.
- Kennzeichne Erfahrungsberichte klar als Einzelfall und weise auf die fehlende Verallgemeinerbarkeit hin.
7. „Ist das für einen juristischen Laien überhaupt leistbar?“
Aus meiner 18-jährigen Erfahrung als Juristin und Texterin muss ich dir sagen:
Nicht einfach so, nein.
Denn wenn du alles beachten willst, wirst du dich vermutlich beim Schreiben so gelähmt fühlen, dass dir gar nichts mehr einfällt.
Einen abmahnsicheren Text zu schreiben, ist wirklich anspruchsvoll – aber mit einem tiefgehenden Briefing ist es möglich.
Ich kann es dir beibringen.
In meinem exklusiven Programm „Sichtbar ohne Risiko“ verrate ich dir alle meine Tricks und helfe dir:
- dich und deine Arbeit abmahnsicher online zu präsentieren
- welche Formulierungen wirklich sicher sind und wie du sie auf deine Angebote anwendest
- sensibel für Wirkaussagen zu werden und sie souverän zu vermeiden
Du bekommst:
✔️ Aktuelles Insiderwissen zum HWG – verständlich erklärt
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