“AGB erstellen – ist das wirklich nötig?”

AGB zu erstellen, also Allgemeine Geschäftsbedingungen, das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings ist es manchmal ratsam, denn sonst gelten die gesetzlichen Bestimmungen, also das BGB, eventuell das HGB (Handelsgesetzbuch), und die sind vielleicht ungünstiger für Sie. AGB sind Geschäftsbedingungen, die Sie für eine Vielzahl von Verträgen vorformulieren, damit Sie sie nicht für jeden Vertrag extra aushandeln müssen.

“Was sollte drinstehen, wenn ich AGB erstellen lasse?”

Sinnvoll ist es, zu regeln,

  • wodurch ein Vertrag zustande kommt (welches Verhalten also notwendig ist, um das Vorhandensein eines Vertrages zu bejahen)
  • um welche Art von Vertrag es sich eigentlich handelt (z.B. Dienstvertrag oder Werkvertrag)
  • wie die Zahlungsbedingungen aussehen
  • unter welchen Umständen die Parteien vom Vertrag zurücktreten bzw. ihn kündigen können
  • wofür Sie zu haften bereit sind
  • wo im Konfliktfall die Gerichtsverfahren geführt werden sollen (Gerichtsstand)
    etc.

“Kann ich die AGB nicht einfach irgendwo kopieren?”

Nein, das ist geistiger Diebstahl. AGB werden immer individuell auf die Gepflogenheiten des verwendenden Unternehmens zugeschnitten. Da sie meist von einer/einem Anwältin/Anwalt erstellt werden, hat das Unternehmen dafür viel Geld bezahlt. Auch wenn es technisch möglich ist, den Text einfach zu kopieren, ist das nicht erlaubt und kann teuer werden.

“Kann ich alles reinschreiben, was ich will?”

Nein, man darf den Vertragspartner nicht entgegen den Geboten von Treu & Glauben unangemessen benachteiligen. Man darf z.B. die Haftung im Fall einer Pflichtverletzung nicht vollkommen ausschließen, sondern muss wenigstens für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften. Außerdem darf man seine eigenen Interessen nicht über Gebühr auf Kosten des Vertragspartner durchzusetzen versuchen. Überraschende bzw. nicht eindeutige Klauseln, die nach Erscheinungsbild des Vertrages so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner nicht mit ihnen zu rechnen braucht, werden ebenfalls nicht Vertragsbestandteil.

“AGB erstellen – Wie beziehe ich die AGB in den Vertrag ein?”

Der Vertragspartner muss die Gelegenheit haben, die AGB zu lesen. Sie könnten sie z.B. an die erste Mail anhängen, die Sie Ihrem Vertragspartner schicken, oder Sie können sie im Kontaktformular mit einem Häkchen verlinken, welches man anklicken muss, um das Kontaktformular überhaupt abzusenden.

Dass die AGB auch Kleingedrucktes heißen, kommt daher, dass in der Regel versucht wird, alles auf einer Seite zu drucken. Das funktioniert fast immer nur, wenn man eine sehr kleine Schrift verwendet. Dass sie allerdings gerne mal in hellgrau oder gar in Großbuchstaben gesetzt werden, bedeutet allerdings, dass der Verwender gar nicht möchte, dass man sie liest.

“Woher bekomme ich AGB?”

Wenn Sie direkt zum Anwalt gehen, um Ihre AGB erstellen zu lassen, ist das natürlich teuer (siehe oben). Ich kann gerne einen ersten Entwurf für Sie machen und Sie wenden sich an meine Kollegin, Frau Dr. Anette Oberhauser, um die AGB nur prüfen zu lassen. Mein Stundensatz ist etwas niedriger, daher ist diese Variante für Sie günstiger.