Sie sind Heilpraktiker und haben eine Abmahnung erhalten?
Abmahnung Heilpraktiker: Der Verband Sozialer Wettbewerb ist keine Behörde. Es ist nur ein privatwirtschaftlicher Abmahnverein.
Die Gründer haben einfach gemerkt, dass man viel Geld verdienen kann, wenn man „Rechtsverstöße“ abmahnt: fehlende Angaben im Impressum, „irreführende“ Beschreibungen von Behandlungsmethoden etc.
Der Verband möchte “unlauteren Wettbewerb und Wirtschaftskriminalität im Interesse der Allgemeinheit, der gewerblichen Unternehmen, der freiberuflich Tätigen sowie der Verbandsmitglieder bekämpfen”.
Was ist eigentlich eine Abmahnung für Heilpraktiker?
Eine Abmahnung für Heilpraktiker ist ein Anschreiben, verbunden mit einer sog. Unterlassungsverpflichtungserklärung. In dem Anschreiben werden Sie dazu aufgefordert, einen Betrag von meist knapp € 200,- zu zahlen und die Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) zu unterzeichnen.
Bei einer solchen UVE handelt sich um einen sog. einseitig verpflichtenden Vertrag, d.h. nur eine Seiten hat Pflichten, nämlich Sie. Wenn Sie diesen Vertrag unterzeichnen, ist Ihre Hauptpflicht die Unterlassung der Verwendung bestimmter Formulierungen, die der VSW aufgelistet hat. Wenn Sie dann aber eine der abgemahnten Formulierungen irgendwo noch (mal) verwenden, und sei es nur versehentlich, müssen Sie eine Vertragsstrafe zahlen. Wenn der Verein eine oder mehrere Formulierungen aufspürt, müssen Sie für jede Verwendung einer Formulierung eine Vertragsstrafe von € 5.100,- zahlen. Bei mehreren Formulierungen oder mehreren Orten summiert sich das.
Es kann sein, dass im Internet noch irgendwo ein Text von Ihnen herumgeistert, an den Sie sich gar nicht mehr erinnern.
Wann bekommt man eine Abmahnung?
Das kann Ihnen niemand sagen.
Es ist wie mit Corona oder jeder anderen Infektionskrankheit – man weiß nicht, ob und wann man sie bekommt. Es gibt HeilpraktikerInnen, die zehn Jahre lang knackige Wirkaussagen auf ihrer Website haben und nicht abgemahnt werden. Wenn Ihre Website nicht suchmaschinenoptimiert ist, wird der VSW Sie vielleicht gar nicht finden. Wenn Sie hingegen gut in Google positioniert sind, ist die Gefahr größer. Da der VSW mehrere Kampagnen fährt (er geht z.B. auch gegen Instagram-Influencer wegen nicht ausreichend gekennzeichneter Werbung vor), kann es sein, dass er Sie vielleicht gerade nicht auf dem Radar hat. Schließlich machen diese Abmahnwellen ja auch Arbeit.
“Kann ich das nicht einfach ignorieren?
AUF KEINEN FALL! Zwar erinnert mich der VSW an einen unausgelasteten Rentner mit Kissen am Fenster, der aus lauter Bösartigkeit alle Falschparker aufschreibt. Und ich weiß auch nicht, woher dieser Verband überhaupt seine Klagebefugnis herleitet, denn er selbst ist gar nicht in seinen Rechten verletzt. Aber leider wurde die Klagebefugnis sogar vom Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt. Und da er eine große Kriegskasse hat und immer wieder vor Gericht gewinnt, muss man ihn und seine Abmahnungen unbedingt ernstnehmen.
Drei Tipps, was Sie tun sollten, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben:
- Bewahren Sie Ruhe. Atmen Sie tief ein und aus. Angst ist kein guter Ratgeber.
- Zahlen Sie die Gebühr erstmal NICHT. Unterschreiben Sie vor allem NICHT die Unterlassungsverpflichtungserklärung!
Grund: Es ist zwar verführerisch, einfach die knapp 200,- zu zahlen und die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, nach dem Motto: “Nochmal mit heiler Haut davon gekommen!”. Aber ab dem Zeitpunkt der Unterwerfung unter die UVE überwacht der Verein genau, ob Sie irgendeine der in der Unterlassungserklärung erwähnten Formulierungen irgendwo verwenden – und unter Umständen sind es viele Formulierungen.
Hinzu kommt, dass Sie bei der eigenständigen Überarbeitung vielleicht gleich wieder eine abmahnfähige Formulierung verwenden, und dann geht das Spiel von vorne los.
Wohlgemerkt: Sie müssen die 200,- schon zahlen, aber dadurch sind Sie nicht aus dem Schneider. - Rufen Sie SOFORT eine Anwältin an und schicken Sie ihm die Abmahnung. Wenn Sie Heilpraktiker oder Heiler sind, empfehle ich die Fachanwältin Dr. Anette Oberhauser. Sie ist auf Heilpraktikerrecht spezialisiert und kann Ihnen sagen, worauf es ankommt und wie Sie eine Wirkaussage abschwächen. Außerdem kann sie vielleicht durchsetzen, dass einige Punkte der Unterlassungserklärung gestrichen werden.
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