Man darf keine Zitate aus Ein Kurs in Wundern auf einer Website verwenden.
Obwohl es verführerisch ist, auf einer spirituellen Homepage ein oder mehrere Zitate aus Ein Kurs in Wundern zu verwenden, solltest du das nicht tun. Denn das Oberlandesgericht Frankfurt entschied am 13.05.2014, dass auch ein spiritueller Text Urheberschutz genießt, „den seine Verfasserin in aktiven Wachträumen empfangen haben will“.
Die Foundation For Inner Peace, die die Rechte am Kurs innehat, nahm einen deutschen Verein wegen urheberrechtswidriger Veröffentlichungen von Textpassagen aus dem Kurs in Anspruch. Dieser hatte sich – ziemlich naseweis, wie ich finde – darauf berufen, dass Helen Schucman ja selbst gesagt habe, der Kurs sei ihr von Jesus Christus diktiert worden und daher sei sie ja gerade nicht Urheberin des Textes, sondern nur eine Art Schreibkraft.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass auch jenseitige Inspirationen rechtlich uneingeschränkt ihrem menschlichen Empfänger zuzurechnen sind. Für die Begründung von Urheberschutz komme es auf den tatsächlichen Schaffensvorgang an, also den schöpferischen Realakt. Der geistige Zustand des Werkschaffenden sei dabei unerheblich. Aus diesem Grund könnten auch Geistesgestörte, Hypnotisierte und in Trance befindliche Personen Urheber sein.
Gegen das Urteil ist Revision vor dem Bundesgerichtshof möglich, aber ich hoffe, der beklagte Verein lässt es bei diesem OLG-Urteil bewenden. Denn da in unserem Rechtssystem Gott keinen Urheberschutz genießt, wird auch der BGH sicher zu Gunsten der Foundation entscheiden.
Wichtig ist an diesem Urteil, dass man in öffentlichen Texten – anders als bei der Bibel – keine Textpassagen aus dem Kurs verwenden darf.
Interessant und auch etwas verletzend sind im Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit die süffisanten Bemerkungen der Presse. Spiegel Online titelte z.B.: „Richter sprechen Jesus das Urheberrecht ab.“