Manche Heilpraktiker für Psychotherapie pfeifen auf juristische Vorschriften. Sie vertrauen darauf, dass sie keine Resonanz auf Schwierigkeiten mit Behörden haben. Bei anderen überwiegt das Sicherheitsbedürfnis – sie wollen alles richtig machen. Für die zweitgenannten ist das Telefonat wichtig, das ich heute mit einem Herrn aus dem Hessischen Sozialministerium geführt habe.
Anlass war die Frage, ob es für einen Heilpraktiker für Psychotherapie ausreicht, wenn er im Impressum darauf hinweist, dass er auf den Bereich Psychotherapie beschränkt ist, und ob er im Logo schreiben darf, dass er „Heilpraktiker für Psychotherapie“ ist. In den hessischen Richtlinien steht nämlich, dass man kenntlich machen müsse, dass man auf den Bereich Psychotherapie beschränkt ist. Aber die Antwort ist kompliziert – wie immer, wenn Recht im Spiel ist.
Ein bisschen Rechtsgeschichte…
Alles begann damit, dass 1999 das Psychotherapeutengesetz in Kraft trat. In diesem Gesetz wurden zwei Heilberufe geschaffen: der psycholog. Psychotherapeut und der Kinder- & Jugendlichen-Psychotherapeut. Auch Dipl. Psychologen oder Dipl. Pädagogen dürfen diese Berufe nur mit entsprechender Therapeutenausbildung ausüben.
Die Bezeichnung „Psychotherapie“ wurde in diesem Gesetz für die approbierten Personen geschützt – auch in allen ähnlich klingenden Variationen. Zusätzlich wurde eine neue Strafvorschrift geschaffen: nach § 132a StGB kann jemand, der unberechtigt die Bezeichnung „Psychotherapeut“ oder ähnlich führt, mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.
Durch diese neuen Vorschriften verloren die ehemaligen „Heilpraktiker für Psychotherapie“ ihre bis dahin zulässige Berufsbezeichnung: „Heilpraktiker für Psychotherapie“ wurde als unzulässig weil irreführend angesehen. Personen, die also eine Ausbildung als Heilpraktiker für Psychotherapie absolviert haben, könnten durch die oben genannte Berufsbezeichnung bei Patienten den Eindruck erwecken, sie hätten eine ähnlich qualifizierte Ausbildung wie die approbierten Psychotherapeuten. Sowohl die Bezeichnung Heilpraktiker als auch die Bezeichnung Psychotherapie wird als problematisch angesehen.
In den Folgejahren hatten unterschiedliche Gerichte mit der Problematik zu tun: Das Oberverwaltungsgericht Bremen war der Ansicht, die Formulierung „Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ stelle klar, dass nicht nur eine (freiwillige) Tätigkeitseinschränkung auf ein Spezialgebiet vorläge. Die unterinstanzlichen Kollegen aus Koblenz, Stuttgart und Oldenburg entschieden jedoch anders.
Das Niedersächsische OVG hat jedoch mit Beschluss vom 7. Februar 2011 erklärt, die Bezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ sei nicht missverständlich und verstoße auch nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz.
Es wird hoffentlich deutlich, dass die Rechtslage sehr unklar ist.
Der Herr vom Sozialministerium gab mir also immerhin Grünes Licht für die Bezeichnung „Heilpraktikerin beschränkt auf Psychotherapie“. Aber als ich ihm erklärte, wie beschissen hässlich ein Logo aussehe, wenn man das im Logo schreiben müsse, erklärte er mir sinngemäß, dass die Behörde da ziemlich schmerzfrei sei, denn es sei gar nicht in ihrem Interesse, Personen mit kleinem HP-Schein zu unterstützen. Wiederum sinngemäß und verkürzt sagte er ungefähr: „Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie schreiben, was ich oben gesagt habe. Oder machen Sie das Logo, wie Sie wollen und warten Sie, was passiert.“ Die Rechtsfortbildung wird also den Gerichten überlassen.
Du hast es schon gut, wenn du überhaupt in einem Gerichtsbezirk arbeitest, in dem du wenigstens schreiben darfst, dass du Heilpraktiker bist und Psychotherapie anbietest. Man darf also nicht auch noch motzen, dass es zu viele Worte sind.
Das bedeutet für dich als Heilpraktiker/in für Psychotherapie, dass du entweder einen halben Roman im Logo stehen hast oder das Wort Heilpraktiker gar nicht erwähnst (Psychotherapie natürlich auch nicht!). Du könntest z.B. „Trainer für Leichtigkeit“ sein, „Berater für Freude & Glück“ oder was auch immer. Oder du schreibst doch Heilpraktiker für Psychotherapie, gehst also ins Risiko und wartest einfach, ob jemand dich anzeigt.
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