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Wie schreibst du als Heilpraktiker einen Text ohne Heilversprechen?

Du bist Heilpraktikerin und arbeitest Methoden, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind (z.B. Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin oder feinstoffliche Methoden). Aber natürlich möchtest du trotzdem dafür werben.

Du weißt, dass die Texte auf deiner Homepage keine Heilversprechen enthalten dürfen, aber du hast keinen Plan, wie das funktionieren soll. Lies weiter, denn ich bin Volljuristin und habe in den 15 Jahren, in denen ich meine Werbeagentur für Heilpraktiker betreibe, schon viele abmahnsichere Texte verfasst.

Die wichtigste Rechtsnorm für die Werbung für Arzneimittel und Behandlungsmethoden ist das Heilmittelwerbegesetz.

Was ist das Heilmittelwerbegesetz?

In § 1 HWG steht, dass das Gesetz Werbung betrifft für

  • Arzneimittel und
  • Medizinprodukte sowie
  • Verfahren, Behandlungen oder Gegenstände,
    sofern sich die Werbung auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Leiden oder krankhaften Beschwerden beim Menschen bzw.
    auf Schwangerschaftsabbrüche oder
    operative plastisch-chirurgische Eingriffe zur Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht.

Die wichtigste Norm für dich als Heilpraktiker ist § 11 HWG, den du hier mit Kommentierungen nachlesen kannst.

Das HWG ist das Resultat einer langen rechtsgeschichtlichen Entwicklung.

Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts hatte es vornehmlich Apotheker gegeben, bis einer – Heinrich Emanuel Merck – 1827 die erste chemisch-pharmazeutische Fabrik gründete. Es folgten weitere Fabriken, und bevor sich die pharmazeutische Industrie gegen Ende des 19. Jahrhunderts immer stärker entwickelte, gab es noch keine gesetzlichen Vorschriften, welche die Werbung mit Heilmitteln geregelt hätte.

Und bei der Arzneimittelherstellung war man völlig sorglos: Bis in die 1920er Jahre verwendete man in Medikamenten gerne

und bewarb die potenten Medikamente mit vollmundigen Versprechungen. Über Nebenwirkungen war nichts bekannt.

Kein geringerer als Paracelsus selbst hatte übrigens die Quecksilberkur gegen Syphilis empfohlen, was man als Geburtsstunde der Chemotherapie betrachten kann. Als Quacksalber wurden übrigens ursprünglich die Ärzte bezeichnet, welche sich auf die Behandlung reicher Syphilis-Patienten spezialisiert hatten. Die Behandlung bestand darin, die Betroffenen alle zwei Tage fünf bis sechsmal hintereinander mit der grauen Quecksilberpaste einzusalben (Wolf Dieter Storl, Kräuterkunde S. 135).

Anfang 1900 nahm auch die Werbung für Arzneimittel marktschreierische Ausmaße an. Die ersten Maßnahmen der einzelnen Bundesstaaten des damaligen Deutschen Reiches, um den sich abzeichnenden Missständen in der Arzneimittelwerbung zu begegnen, bestanden 1903 in Verordnungen über sog. Geheimmittellisten, aber es gab noch keinerlei Werbebeschränkungen.

Erst nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Vorschriften durch Polizei-Verordnungen, sog. „Ministerialerlasse“, ergänzt. Diese Erlasse auf Länderebene verboten eine irreführende und gesundheitsschädigende Werbung gegenüber dem Publikum für Arzneimittel, Gegenstände, Vorrichtungen und Methoden. 1927 wurde das erste einheitliche Gesetz verabschiedet, aber nur zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. Hier war gegenüber dem Publikum nun jegliche Werbung für Mittel gegen Geschlechtskrankheiten untersagt. (Doepner/Reese HWG-Kommentar Einl., RN 1 f.)

Mit der Machtergreifung der Nazis wurde die HWVO (Heilmittel-Werbe-Verordnung) erlassen, in der sich aber kein nationalsozialistisches Gedankengut niederschlug. Sie kann als Vorläufer des HWG betrachtet werden, denn sie ähnelt dem HWG in Inhalt und Aufbau in wesentlichen Punkten (Doepner/Reese Einl., RN 5). Seit Gründung der Bundesrepublik wurde das HWG immer wieder geändert und ergänzt. Die letzte große Novelle stammt von 2012.

Schutzzweck der Norm ist es, Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen.

Eine Irreführung ist gegeben, wenn Behandlungen oder Präparaten eine Wirksamkeit beigelegt wird, die sie nicht haben, oder wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass man mit Sicherheit einen Erfolg erwarten kann. Im HWG-Kommentar steht dazu: „Mit Angaben über bestimmte Wirkungen darf geworben werden, wenn die Wirkungen oder die therapeutische Wirksamkeit nachgewiesen sind.“ (statt vieler: Gröning, Kommentar zum HWG § 3 Rn. 12).

Es ist also völlig egal, ob du die Wirksamkeit der Methode selbst (!) mehrfach (!) beobachtet (!) hast. Sondern es kommt darauf an, ob die Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist (die strengen Anforderungen für dieses Merkmal kannst du hier nachlesen).

Schutz vor Selbstbehandlung: Das HWG will außerdem verhindern, dass Menschen sich selbst diagnostizieren oder gar behandeln, anstatt zum Arzt zu gehen, und womöglich zu spät adäquate medizinische Hilfe erhalten.

Es genügt nicht, in deinem Text nur Heilversprechen zu vermeiden!

Heilpraktiker wissen, dass sie Heilversprechen vermeiden sollen. Und viele Heilpraktiker glauben noch, mit Kann-Aussagen seien sie auf der sicheren Seite. Oder sie denken, sie bräuchten nur irgendwo unten oder im Impressum einen Text unterbringen, in dem sie darauf hinweisen, dass die Wirkung ihrer Methoden wissenschaftlich nicht anerkannt ist (=Disclaimer). Aber so einfach ist es leider nicht.

Du darfst als HeilpraktikerIn nur dann Wirkaussagen machen, wenn die Wirkung bewiesen ist.

Das Gesetz wendet sich eben nicht nur gegen Heilversprechen, sondern nach ganz herrschender Meinung auch gegen Wirkaussagen bzw. Wirkversprechen, wenn die Wirksamkeit der beworbenen Methode bzw. Arznei nicht wissenschaftlich bewiesen ist. Und Wirkaussagen zu vermeiden ist deutlich schwieriger, als einen Text ohne Heilversprechen zu schreiben.

Eine Wirkaussage ist immer dann gegeben, wenn eine Kausalität zwischen einer Behandlung und einer Wirkung hergestellt wird:

🚫 Durch das XY-Verfahren wird die Darmflora wieder hergestellt.

🚫 Bei der osteopathischen Behandlung spüre ich Blockaden im Körper auf und löse sie.

Die Methode hat also eine direkte Wirkung auf den Körper bzw. die Gesundheit. Der Klient darf einen bestimmten Effekt erwarten.
Diese Art der Kausalbeziehung solltest du im Text vermeiden, sofern die Methode nicht wissenschaftlich anerkannt ist, oder zumindest sollte die Kausalbeziehung sehr verschwommen sein:

✅ Schwerpunkt meiner Tätigkeit sind Verdauungsstörungen, und ich wende unterschiedliche Methoden an.

✅ Osteopathie wird z.B. angewendet bei Auffälligkeiten im Bewegungsapparat.

Auch eine Kann-Aussage kann eine Wirkaussage enthalten. Es genügt also nicht, wenn du schreibst: „Mit der XY-Methode kann die Spannung aus den Muskeln, Nerven und Bändern durch Energiezufuhr über die Hände gelöst werden. Dadurch kann es zur Entspannung im gesamten Körper kommen.“ Denn hier versteht der Leser immer noch, dass die Spannung wahrscheinlich gelöst wird. Er liest den Satz als Fähigkeit, nicht als eventuelle Möglichkeit.

Du solltest dich davon verabschieden, eine Wirkung in Aussicht zu stellen.

Texten ohne Heilversprechen

Die blaue Linie mit ihren starken Ausschlägen entspricht einem Text mit knackigen Wirkaussagen, die prägnant und deutlich beschreiben, was nach deiner Auffassung bei der Methode passiert. Ein solcher Text hat Profil; der Verbraucher erfährt z.B., warum Homöopathie funktioniert, er kann Indikationen lesen und vertraut der Wirkung. Leider erfüllt genau dies den Tatbestand der Irreführung, denn besonders Homöopathie funktioniert ja nach herrschender wissenschaftlicher Meinung nicht.

Die flache orangefarbene Linie ergibt sich, wenn man die Aussagen nivelliert, sich also verschwommener und oberflächlicher ausdrückt. Der Text ist weniger prägnant und werblich, hat weniger Profil, die Indikationenlisten haben höchstens drei Punkte, und man lässt die Kausalbeziehung zwischen Methode und Wirkung weg.

„Was darf ich sagen, ohne abgemahnt zu werden?“

Du möchtest wissen, was du als Heilpraktikerin, Heilerin oder Coach tun bzw. schreiben darfst, damit du keine Post vom Abmahnverein oder gar eine Strafanzeige bekommst?

Hierfür habe ich dir eine Liste mit zehn Dos & Don’ts zusammengestellt und ein Praxisbeispiel angehängt.

Klick‘ einfach auf das Bild, um mehr zu erfahren:

Dos & Donts