Du bist Heilpraktiker und hast eine Abmahnung erhalten?
Abmahnung Heilpraktiker: Der Verband Sozialer Wettbewerb ist keine Behörde. Es ist nur ein privatwirtschaftlicher Abmahnverein.
Die Gründer haben einfach gemerkt, dass man viel Geld verdienen kann, wenn man „Rechtsverstöße“ abmahnt: fehlende Angaben im Impressum, „irreführende“ Beschreibungen von Behandlungsmethoden etc.
Der Verband möchte „unlauteren Wettbewerb und Wirtschaftskriminalität im Interesse der Allgemeinheit, der gewerblichen Unternehmen, der freiberuflich Tätigen sowie der Verbandsmitglieder bekämpfen“.
Was ist eigentlich eine Abmahnung für Heilpraktiker?
Eine Abmahnung für Heilpraktiker ist ein Anschreiben, verbunden mit einer sog. Unterlassungsverpflichtungserklärung. In dem Anschreiben wirst du dazu aufgefordert, einen Betrag von meist knapp € 200,- zu zahlen und die Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) zu unterzeichnen.
Bei einer solchen UVE handelt sich um einen sog. einseitig verpflichtenden Vertrag, d.h. nur eine Seiten hat Pflichten, nämlich du. Wenn du diesen Vertrag unterzeichnest, besteht deine Hauptpflicht in der Unterlassung der Verwendung bestimmter Formulierungen, die der VSW aufgelistet hat. Wenn du dann aber eine der abgemahnten Formulierungen irgendwo noch (mal) verwendest, und sei es nur versehentlich, musst du eine Vertragsstrafe zahlen. Wenn der Verein eine oder mehrere Formulierungen aufspürt, musst du eine Vertragsstrafe von € 5.500,- zahlen. Es kann sein, dass im Internet noch irgendwo ein Text von dir herumgeistert, an den du dich gar nicht mehr erinnerst.
Wann bekommt man eine Abmahnung?
Das kann dir niemand sagen.
Es ist wie mit Corona oder jeder anderen Infektionskrankheit – man weiß nicht, ob und wann man sie bekommt. Es gibt HeilpraktikerInnen, die zehn Jahre lang knackige Wirkaussagen auf ihrer Website haben und nicht abgemahnt werden. Wenn deine Website nicht suchmaschinenoptimiert ist, wird der VSW sie vielleicht gar nicht finden. Wenn du hingegen gut in Google positioniert sind, ist die Gefahr größer. Da der VSW mehrere Kampagnen fährt (er geht z.B. auch gegen Instagram-Influencer wegen nicht ausreichend gekennzeichneter Werbung vor), kann es sein, dass er dich vielleicht gerade nicht auf dem Radar hat. Schließlich machen diese Abmahnwellen ja auch Arbeit.
„Kann ich das nicht einfach ignorieren?
AUF KEINEN FALL! Zwar erinnert mich der VSW an einen unausgelasteten Rentner mit Kissen am Fenster, der aus lauter Bösartigkeit alle Falschparker aufschreibt. Und ich weiß auch nicht, woher dieser Verband überhaupt seine Klagebefugnis herleitet, denn er selbst ist gar nicht in seinen Rechten verletzt. Aber leider wurde die Klagebefugnis sogar vom Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt. Und da er eine große Kriegskasse hat und immer wieder vor Gericht gewinnt, muss man ihn und seine Abmahnungen unbedingt ernstnehmen.
Drei Tipps, was du tun solltest, wenn du eine Abmahnung erhalten hast:
- Bewahre Ruhe. Atme tief ein und aus. Angst ist kein guter Ratgeber.
- Zahle die Gebühr erstmal NICHT. Unterschreibe vor allem NICHT die Unterlassungsverpflichtungserklärung!
Grund: Es ist zwar verführerisch, einfach die knapp 200,- zu zahlen und die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, nach dem Motto: „Nochmal mit heiler Haut davon gekommen!“. Aber ab dem Zeitpunkt der Unterwerfung unter die UVE überwacht der Verein genau, ob du irgendeine der in der Unterlassungserklärung erwähnten Formulierungen irgendwo verwendest.
Hinzu kommt, dass du bei der eigenständigen Überarbeitung vielleicht eine neue, ebenfalls abmahnfähige Formulierung verwendest, und dann geht das Spiel von vorne los.
Wohlgemerkt: Du musst die 200,- schon zahlen, aber dadurch bist du nicht aus dem Schneider. - Rufe SOFORT eine Anwältin an und schicke ihr die Abmahnung. Wenn du Heilpraktiker oder Heiler bist, empfehle ich die Fachanwältin Dr. Anette Oberhauser. Sie ist auf Heilpraktikerrecht spezialisiert und kann dir sagen, worauf es ankommt und wie du eine Wirkaussage abschwächen kannst. Außerdem kann sie vielleicht durchsetzen, dass einige Punkte der Unterlassungserklärung gestrichen werden.
„Was darf ich sagen, ohne abgemahnt zu werden?“
Du möchtest wissen, was du als Heilpraktikerin, Heilerin oder Coach tun bzw. schreiben darfst, damit du keine Post vom Abmahnverein oder gar eine Strafanzeige bekommst?
Hierfür habe ich dir eine Liste mit zehn Dos & Don’ts zusammengestellt und ein Praxisbeispiel angehängt. Klick‘ einfach auf das Bild, dann erfährst du mehr!
Super Artikel!